25. Juni 2019

Zertifizierung »AVPQ«

Mit dem Zertifikat Nr. 05108536181 der AVPQ wurde die Pape Architekten AG in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. Damit erhält die Pape Architekten AG im amtlichen Verzeichnis eine rechtssichere Position in Form einer Eignungsvermutung, die bei der Beteiligung an öffentlichen Aufträgen im Inland und anderen EU-Mitgliedsstaaten benötigt wird. Voraussetzung ist, dass die dazu notwendige Eignung gem. § 122 GWB, § 48 VgV bzw. § 35 UVgO, nachgewiesen wurde.

Nachzuweisen sind die Erlaubnis zur Berufsausübung, darüber hinaus wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Weiterhin sind zwingende Ausschlussgründe als Negativerklärung nachzuweisen.

Die Befähigung sowie Nachweise sind im amtlichen Verzeichnis (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) belegt. Bis auf Weiteres können Recherchen durchgeführt und die Nachweise, Dokumente und Erklärungen der aktuell eingetragenen Unternehmen eingesehen werden. So können öffentliche Auftraggeber sicher sein, dass die angebotenen Dienstleistungen nicht wegen fehlerhafter Eignungsnachweise ausgeschlossen werden müssen.

Die Pape Architekten AG freut sich über diese Vereinfachung.