29. September 2025

LZPD-Rahmenvereinbarung zur baufachlichen Beratungsleistung

Zur Unterstützung und Beratung der 47 Kreispolizeibehörden in NRW in baufachlichen Belangen für die angemieteten bzw. neu anzumietenden Liegenschaften beabsichtigt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD NRW) mit der Pape Architekten AG einen von zwei Rahmenverträgen abzuschließen.

Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, durch passgenaue baufachliche Unterstützung, Projektmanagement und Projektcontrolling sowie Prozessoptimierung eine schnelle und effiziente Umsetzung der liegenschaftlichen Änderungsbedarfe zu erreichen. Dabei haben die langfristige Standortsicherung der Polizei NRW sowie eine wirtschaftliche, zeitnahe und bedarfsgerechte Liegenschaftsplanung oberste Priorität.

Dabei benötigen die Kreispolizeibehörden baufachliche Unterstützung und Beratung im Wesentlichen in folgenden Themengebieten:

  • Allgemeine Unterstützungs- und Beratungsleistungen in den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Bauphysik, Statik, Raumakustik, TGA, Brandschutz, Arbeitsschutz, Wertermittlung und Bauordnungs-/Bauplanungsrecht
  • Fachliche Unterstützung der KPBen bei der nutzerseitigen Bausollbestimmung
  • Bei der Anmietung von Neubauten bzw. wesentlich umzubauenden Bestandsgebäuden: Vorbereitung und Begleitung nationaler Ausschreibungsverfahren für Anmietungen
  • Begleitung und Beratung der KPBen in der Realisierungsphase bis zur Übergabe des Mietgegenstandes

Der Rahmenvertrag wird für einen Zeitraum von zwei Jahren geschlossen, mit einer Verlängerungsoption von zwei Jahren.